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A-Schein
Vom Deutschen Segler-Verband (DSV) erteilter Führerschein, der zum Segeln auf Binnenseen berechtigt; kann bei den dem DSV angeschlossenen Vereinen oder vom DSV anerkannten Segelschulen erworben werden; Prüfung wird dort vor einer vom DSV eingesetzten Prüfungskommission abgelegt. Die Prüfung hat einen praktischen und einen theoretischen Teil. Praktische Fächer sind: Seemännische Arbeiten (Behandlung der Segel, Knoten, Spleißen, Takling), Yachtbedienung und Yachtführung (alle gängigen -Manöver); theoretische Fächer sind: Schiffbaukunde (Benennung der Einzelteile, Takelungsarten), Gesetzeskunde (Verkehrsvorschriften betr. das jeweilige Revier, Sicherheitsbestimmungen), Wetterkunde (Aussagen über das künftige Wettergeschehen aus der Wolkenbildung, typische Wetterlagen).
Der A-Schein ist ab
1.
4. 1979 für das Führen von Sportbooten von weniger als 15 m3 Wasserverdrängung und mit einem Motor von mehr als 5 PS (3,68 kW) auf - Binnenschifffahrtsstraßen staatlich vorgeschrieben.
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