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Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
die (International Regulations for Preventing Collisions at Sea) Die in der Bundesrepublik Deutschland bis November 1989 als Seestraßenordnung verordneten Bestimmungen, die nicht nur das Wegerecht auf See regeln. Ihre amtlichen Kurzbezeichnungen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) und Internationale Regeln sind seit 19.11.1989 in allen Verordnungen und Vorschriften für den Seeverkehr an die Stelle der alten Bezeichnung SeeStr0 getreten, ohne deren bisherigen Inhalt wesentlich zu verändern.
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