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Kielholen
das (1. careeing,
2. keel-haul)
1. Den Kiel seitlich aufholen, um eine Seite des Unterwasserschiffes besichtigen, reinigen, streichen oder reparieren zu können, ohne das Boot aufslippen zu müssen. Dazu wird z. B. das Großfall an einem Beschlag an Land angeschlagen und an Bord durchgeholt, so daß das Boot so weit wie möglich krängen kann (Abb.). 2. In der Zeit der Segelschiffahrt harte Disziplinarstrafe, bei der ein Besatzungsmitglied an einer Leine von einer Bootsseite zur anderen unter dem Kiel hindurchgezogen wurde und sich dabei durch den scharfkantigen Bewuchs des Bootes lebensgefährlich verletzen oder sogar ertrinken konnte.
a) Gefährliche Strafe auf Segelschiffen alter Zeit. Es bedeutete, dass eine Person festgebunden von Backbord ins Wasser geworfen und unter dem Kiel an Steuerbord wieder herausgezogen wurde.
b) Ein Boot so krängen (Krängung), dass das Unterwasserschiff sichtbar wird, und man die notwendigen Untersuchungen bzw. Kleinreparaturen durchführen kann.
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