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Klampe
, die (1. cleat,
2. fairled, chock,
3. leg cleat)
1. Fest geschraubter oder verbolzter Beschlag zum Belegen von Tauwerk, aus unterschiedlichem Material (Metall, Kunststoff, Holz), unterschiedlicher Form und vielfältiger Konstruktion. Eine K. ist immer für waagerechten Zug ausgelegt und kann wahlweise an Deck, am Mast, an anderen Plätzen und in anderen Ebenen montiert werden mit der einzigen Bedingung, daß die Laufrichtung des Endes in der gleichen Ebene wie die K. liegt.
2. Als Lippklampe wird die nicht zum Belegen, sondern nur zum Durchlauf gedachte offene Leitöffnung bezeichnet, die mit der K. nur die beiden, aber in der Mitte getrennten, nur an den Seiten befestigten Arme gemein hat.
3. Sinngemäß sind auch die K. genannten, der Bootsform angepaßten Stützklötze für ein Beiboot an Deck keine Belegklampen.
EinfacherlänglicherBeschlag aus Holz, Kunststoff oder Stahl zur Belegung von Schoten, der stabil und fest an Deck oder z. B. am Mast angebracht sein muss (s. Abb.).
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