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klar voraus
(clear ahead) Nach der Definition der WR ist ein Boot k. v., wenn sich sein Rumpf und seine in normaler Lage befindliche Ausrüstung vor einer Geraden befindet, die querab zum vorlichsten Punkt des Rumpfes oder der in normaler Lage befindlichen Ausrüstung eines anderen Bootes verläuft. Das andere Boot ist dann klar achteraus. Der Begriff k. v. ist jedoch nicht anwendbar auf Boote, die mit Wind von entgegengesetzter Seite segeln, außer es gilt an Bahnmarken und Hindernissen Regel 18.
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