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Leitfeuer
Leuchtfeuer zur Bezeichnung einer Richtung, z. B. für Hafeneinfahrten oder Fahrwasserdurchfahrten. Ein L. weist i. allg. drei Sektoren auf, von denen der richtige Leitsektor ein weißes Festteuer ist, zu dessen Steuerbordseite (von See kommend) ein grünes Festfeuer oder ein weißes Blitzfeuer mit ungerader Kennung und zu dessen Backbordseite ein rotes Festfeuer oder ein weißes Blitzfeuer mit gerader Kennung ist.
Also: Sieht man grün: Ruder nach Backbord, sieht man rot: Ruder nach Steuerbord.
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