.
Luvkampf
Versuch eines Bootes, ein anderes Boot in Luv zu überholen, und Abwehr des Versuches seitens des anderen Bootes. Das jeweils in Lee liegende (andere) Boot darf durch beliebiges Anluven (bis es gegen den Wind zeigt) nach den -0 Wettsegelbestimmungen den Versuch so lange abwehren, bis der Steuermann des in Luv liegenden Bootes quer-ab vom Mast des Leebootes ist. Der Steuermann ruft dann; »Mast querab!«, woraufhin das Leeboot nicht mehr höher als seinen richtigen Kurs segeln darf, der ihn direkt zur nächsten Bahnmarke führt.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|