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Sachverständiger
(expert, specialist) Ein Fachmann, der bei einer strittigen Gewährleistung, bei einer Schadenstaxe oder für ein Schiedsgutachten herangezogen werden kann. Man wähle entweder nur einen “amtlich anerkannten S.”, der für bestimmte Tätigkeiten oder technische Bereiche z. B. vom Germanischen Lloyd oder vom TÜV zugelassen ist, oder besser einen “öffentlich vereidigten und bestellten S.”, der z. B. von Handwerks- und Handelskammern gemäss § 36 der Gewerbeordnung ernannt wird. Gerichte müssen für ein Sachverständigengutachten zuerst einen S. aus der letzten Gruppe wählen.
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