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Schiffahrtsordnung Emsmündung
Eine in Abweichung und Ergänzung der Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (KVR) und der SeeSchStr0 am
1. 10. 1989 in Kraft getretene Rechtsvorschrift für die Schiffahrt im Mündungsgebiet der Ems und auf der Leda. Sie ist durch ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande vom 22. 12. 1986 sowohl in den betroffenen deutschen wie niederländischen Hoheitsgewässern gültig.
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