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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Schiffssicherheitsverordnung

Die am 8. 12. 1986 herausgegebene SchSV regelt mit ihren Än­derungen von 1987, 1991 und 1992 die nationa­le Anwendung der SOLAS-Vereinbarungen und ergänzt diese (insbesondere für kleinere See­schiffe). Privat genutzte Yachten sind von der SchSV nicht betroffen, jedoch unterliegen ihren Auflagen alle Sportfahrzeuge, die zur gewerbs­mäßigen Ausbildung (z. B. in Segelschulen) oder zum gewerbsmäßigen Personentransport (z. B. im Chartergeschäft) benutzt werden. Schul- und Charteryachten mit bis zu 12 Mitseg­lern gelten nach der SchSV, Teil C als Sonder­fahrzeuge mit vereinfachten, von der Seebe­rufsgenossenschaft verfügten Auflagen.





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