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Schiffssicherheitsverordnung
Die am
8. 12. 1986 herausgegebene SchSV regelt mit ihren Änderungen von 1987, 1991 und 1992 die nationale Anwendung der SOLAS-Vereinbarungen und ergänzt diese (insbesondere für kleinere Seeschiffe). Privat genutzte Yachten sind von der SchSV nicht betroffen, jedoch unterliegen ihren Auflagen alle Sportfahrzeuge, die zur gewerbsmäßigen Ausbildung (z. B. in Segelschulen) oder zum gewerbsmäßigen Personentransport (z. B. im Chartergeschäft) benutzt werden. Schul- und Charteryachten mit bis zu 12 Mitseglern gelten nach der SchSV, Teil C als Sonderfahrzeuge mit vereinfachten, von der Seeberufsgenossenschaft verfügten Auflagen.
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