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Seefunkdienst
(Organisation)
1. Genehmigungen zum Betreiben von Seefunkstellen erteilt die Außenstelle Hamburg des Bundesamtes für Post- und Telekommunikation, Abk. BAPT. Sie ist auch für das Ausstellen von Seefunkzeugnissen zuständig.
2. Für genehmigte +Seefunkstellen kann zur Teilnahme am (öffentlichen) S. per Auftrag durch die Deutsche Telekom, Niederlassung 3 in 21071 Hamburg, ein Seefunkanschluss eingerichtet und betreut werden. 3. Genehmigte Seefunkstellen (ohne Seefunkanschluss) können gegen eine geringe Monatsgebühr, die an die Bundeskasse zu zahlen ist, uneingeschränkt am (nichtieentlichen) S. teilnehmen.
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