.
Signalmittel
(pyrotechnical signalling gear) Pyrotechnische S. für Yachten darf nicht jedermann erwerben. S. der Klasse “T 1” wie Handfackeln, Rauchfackeln und Signalraketen dürfen nur an Personen abgegeben werden, die älter als 18 Jahre sind. S. der Klasse “T 2” wie Fallschirmsignalraketen dürfen darüber hinaus nur Personen erwerben, die einen entsprechenden “Sachkundeausweis” besitzen oder in deren Sportbootführerschein der Vermerk eingetragen ist: “Befreit nach § 1 Abs. 3 Erste Spreng V, für Signalwaffen sachkundig im Sinne von § 31 Abs. 1 WaffG”. Neu entwickelte sog. “Notsignalgeber” gelten nicht als Signalpistole und fallen als S. in die Klasse “T 1”, so dass sie von jedem Volljährigen erworben und eingesetzt werden können.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|