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Slip
(Schlipp) (slip)
1. Eine “Aufschleppe” oder Anlage, um Boote an Land ziehen (auf-slippen) oder zu Wasser lassen (abslippen) zu können. Ein S. besteht aus einer schiefen Ebene mit einer Neigung von 1 : 6 bis 1 : 10, die ausreichend weit in das Wasser reicht, damit Boote mit ihrem Tiefgang über einen S.-Wagen schwimmen, dort befestigt und anschließend mit Rollen auf einer festen Betonfläche (Rampe) oder auf Gleispaaren mit Drahtseilen aufgeholt werden können. Sie werden anschließend über Drehscheiben oder Weichen in die Werfthalle oder ins Winterlager verfahren. Kleine Boote werden nicht über einen S., sondern eine Rampe aufgeholt.
2. Auf S. ist eine Leine gelegt, wenn man sie um einen Poller, durch einen Ring oder einen anderen Beschlag geführt, aber beide Tampen an Bord belegt hat. So kann man, auch wenn das Ufer z. B. beim Ablegen außer Reichweite liegt, durch Loswerfen eines Tampens die Leinenverbindung lösen und durch Holen am anderen Tampen die Leine an Bord bringen.
2. Slip, der (Schlupf) (slip) Auch Schlupf genannter Vortriebsverlust am Propeller als Unterschied zwischen seiner theoretischen Fortbewegung und seinem tatsächlichen Weg, wenn er im Wasser arbeitet.
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