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Zollbestimmungen
Ein Segelschiff, das in ausländische Gewässer fährt, unterliegt genauso Zollbestimmungen des Landes wie Handelsschiffe. Das gilt z. B. für die Verplombung von Alkohol an Bord, der ohne Alkoholsteuer nur im ausländischen Territorium getrunken werden darf. Um den Zollablauf zu erleichtern, kennt die Hochseeschiffahrt auch die Zollflagge, die an Bord von Segelbooten gesetzt wird, wenn die Zollbeamten kommen sollen bzw. erwartet werden.
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