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Ausweichregeln
Grundsätzlich (d. h. auf nahezu allen Segelrevieren) gelten für Segelboote untereinander folgende 3 A.:
1. Segeln 2 Boote auf verschiedenem Bug, so muss das auf Steuerbordbug segelnde Boot dem auf Backbordbug segelnden ausweichen.
2. Segeln 2 Boote auf gleichem Bug, so muss das in Luv befindliche Boot dem in Lee befindlichen ausweichen.
3. Überholt ein Boot ein anderes, muß das überholende ausweichen.
Grundsätzlich müssen unter Motor fahrende Schiffe Segelbooten ausweichen. Sonderbestimmungen ergeben sich aus den Binnenwasserstraßenordnungen, der Seeschiffahrtsstraßenordnung, Seestraßenordnung sowie den polizeilichen Sonderregelungen (s. Abb.).
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