.
Kai
der (quay) Durch Mauerwerk, Betonteile, Stahlwände oder Pfähle befestigte, in einem Hafen oder an einem Fluß an tiefem Wasser gebaute Uferanlage mit weitgehend senkrechter Begrenzung, an der Schiffe zum Laden und Löschen anlegen können. Für den Verkehr auf dem K. dienen Schienenstränge, Kräne und Eisenbahnwagen sowie eine feste Ladestraße für den Kraftverkehr. Wer einen Platz am K. benutzt, muß Liegegebühren als Kaigeld ( Hafengeld) entrichten. Im Gegensatz zu einer Pier ist ein K. immer eine parallel zum Ufer errichtete Anlegestelle (Abb.)
Großes, betonbefestigtes Ufer mit Ladekränen und Anlagen, mit entsprechend tiefem, befahrbarem Fahrwasser.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|