.
Kleinfahrzeug
das (light boat, small boat) Nach der BinSchStrO ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweist. Als K. gilt auch ein Segelsurfbrett. Den Begriff “K.” gibt es in den KVR nicht. Dort sind statt dessen Längenbegrenzungen angegeben, z. B. in Regel 22 (Tragweite der Lichter) oder Regel 33 (Ausrüstung für Schallsignale) “ein Fahrzeug von weniger als 12 m Länge”. Die SeeSchStrO faßt in ihrem § 10 diese “Fahrzeuge von weniger als 12 m Länge” unter “Kleine Fahrzeuge” zusammen. Statt einer in drei Verordnungen unterschiedlichen Bezeichnung der K. wäre ein einheitlicher Sammelbegriff sinnvoller.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|