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Schiffsvermessung
(measurement of a yacht or ship; tonnage measurement) Vom Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie auf Antrag des Eigners durchgeführte amtliche Vermessung, die Voraussetzung für die Eintragung der Yacht in das Seeschiffsregister und die Erteilung eines Schiffszertifikates ist. Yachten von mehr als 24 m Lüa werden nach. den Regeln des internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens von 1969 (London Regeln) vermessen. Sie erhalten den internationalen Schiffsmeßbrief mit der Größenangabe in Brutto- und Nettoraumzahl. Yachten unter 24 m Lüa können wahlweise nach dem gleichen Verfahren der Tonnage-Vermessung oder einem vereinfachten Verfahren vermessen werden, bei der sich die Vermessung auf die Feststellung der Rumpflänge zwischen den äußersten Punkten des Vorstevens und des Achterstevens beschränkt. Sie erhalten dann einen zweisprachigen Schiffsmeßbrief, der nur diejenigen Identitätsmerkmale enthält, die für die Eintragung in das Seeschiffsregister ausreichen.
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