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Schiffszertifikat
(Certificate of Registry) Ein von einem Seeschiffsregister (bei bestimmten Amtsgerichten in der Nähe deutscher Seeschiffahrts- und Binnenschiffahrtsstraßen) ausgestellter Eigentumsnachweis an einem Schiff mit dem auch das Recht zur Führung der Bundesflagge amtlich bescheinigt wird. Für Yachten über 15 m Lüa (LOA) muß, für solche unter 15 m Rumpflänge kann ein S. beantragt werden. Voraussetzung für die Erteilung des S. und die Eintragung in das SSR ist die amtliche Vermessung durch das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie.
Papier, das ein beim Seeschiffregister seines Heimathafens registriertes Boot erhält; für Yachten i. allg. nicht vorgeschrieben; ein Sch. hat jedoch insbesondere auf t•- landsfahrten große Vort
uas Ocn rr aann durch seine Flagge geschützt ist (diplomatische Hilfe im Ausland beanspruchen kann) und dazu einen Eigentumsbeweis darstellt. Das Sch. verpflichtet zum Führen der eigenen Nationalitätsflagge, zum Führen des Namens an beiden Seiten des Schiffes und am Heck, zusätzlich des Heimathafens am Heck.
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