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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Schleuse

schleusen (lock, to lock) Wasser­bauwerk mit einer Kammer oder mehreren Kam­mern, das den Übergang eines Bootes oder Schif­fes von einem tieferen zu einem höheren Was­serspiegel (oder umgekehrt) ermöglicht. Die Schleusenkammer wird durch Schleusentore ge­genüber dem höheren und niedrigeren Wasser­stand abgeschlossen, durch Umlaufkanäle geflu­tet oder gelenzt und erst einseitig wieder geöffnet, wenn der zum Ausschleusen nötige Wasserspie­gel erreicht ist. Boote müssen sich während des Schleusens so festmachen, dass sie bei möglichen Wasserströmungen oder Strudeln sowie den schnell eintretenden Wasserstandsunterschieden sicher längsseits liegen. Dabei müssen sie ge­gebenenfalls die Festmacher verfahren. Im Tidengewässer gibt es Schleusenhäfen, Dockhäfen (die nur durch ein einzelnes Schleu­senhaupt oder Tor vom Außenhafen mit Tidenein­fluß getrennt sind) und offene Häfen ohne S. Auf Binnenwasserstraßen trifft man mehrstufige Schleusentreppen und Schiffshebewerke an, bei denen ein wassergefüllter Trog Boote und Schiffe mechanisch über größere Höhen hebt oder senkt und damit mehrere Schleusen spart. Viele kleine Schleusen, die hauptsächlich Sportboote benut­zen, werden von den Benutzern selbst und von Hand bedient. Vorrichtung zwischen zwei Wasserflächen unterschiedlicher Höhe, mittels der ein Schiff von der einen Wasserfläche zur anderen gelangen kann. Eine Sch. enthält i. allg. eine Schleusenkammer mit beidseitigen Toren, von denen wahlweise das eine oder das andere mit einer der Wasserflächen verbindbar ist. Beim Passieren einer Sch. ist darauf zu achten, dass - bis auf Fender - nichts außenbords hängt und dass Festmachleinen klar sind. In der Schleusenkammer bei sinkendem Wasserspiegel darauf achten, dass die Leinen rechtzeitig «gesteckt« (verlängert) werden.





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