.
Schleuse
schleusen (lock, to lock) Wasserbauwerk mit einer Kammer oder mehreren Kammern, das den Übergang eines Bootes oder Schiffes von einem tieferen zu einem höheren Wasserspiegel (oder umgekehrt) ermöglicht. Die Schleusenkammer wird durch Schleusentore gegenüber dem höheren und niedrigeren Wasserstand abgeschlossen, durch Umlaufkanäle geflutet oder gelenzt und erst einseitig wieder geöffnet, wenn der zum Ausschleusen nötige Wasserspiegel erreicht ist. Boote müssen sich während des Schleusens so festmachen, dass sie bei möglichen Wasserströmungen oder Strudeln sowie den schnell eintretenden Wasserstandsunterschieden sicher längsseits liegen. Dabei müssen sie gegebenenfalls die Festmacher verfahren. Im Tidengewässer gibt es Schleusenhäfen, Dockhäfen (die nur durch ein einzelnes Schleusenhaupt oder Tor vom Außenhafen mit Tideneinfluß getrennt sind) und offene Häfen ohne S. Auf Binnenwasserstraßen trifft man mehrstufige Schleusentreppen und Schiffshebewerke an, bei denen ein wassergefüllter Trog Boote und Schiffe mechanisch über größere Höhen hebt oder senkt und damit mehrere Schleusen spart. Viele kleine Schleusen, die hauptsächlich Sportboote benutzen, werden von den Benutzern selbst und von Hand bedient.
Vorrichtung zwischen zwei Wasserflächen unterschiedlicher Höhe, mittels der ein Schiff von der einen Wasserfläche zur anderen gelangen kann. Eine Sch. enthält i. allg. eine Schleusenkammer mit beidseitigen Toren, von denen wahlweise das eine oder das andere mit einer der Wasserflächen verbindbar ist. Beim Passieren einer Sch. ist darauf zu achten, dass - bis auf Fender - nichts außenbords hängt und dass Festmachleinen klar sind. In der Schleusenkammer bei sinkendem Wasserspiegel darauf achten, dass die Leinen rechtzeitig «gesteckt« (verlängert) werden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|