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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Seeschiffahrtsstraße

(maritime waterway, road at sea) Im Sinne der Seeschiffahrts­straßen-Ordnung die Wasserflächen der Küsten­linie bei mittlerem Hochwasser oder der see­wärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen Abstand von der Basislinie. Insbesondere ist eine S. nach der SeeSchStr0 die durchgehend durch Sichtzei­chen (wie z. B. grüne Stumpftonnen für die Steuerbord-Fahrwasserseite und rote Spitz­tonnen für die Backbord-Fahrwasserseite) be­grenzte Wasserfläche der seewärtigen Teile der Fahrwasser im Küstenmeer. Somit gilt das ganze Gebiet der S. als Fahrwasser, wenn nicht Seezeichen oder Uferschutzwerke ein ›11(mpr­fahrwasser oder Nebenfahrwasser bezeichnen und den Schiffahrtsweg von der übrigen, befahr­baren Wasserfläche abgrenzen. Mit der Hochsee verbundene und von Hochseeschiffen befahrene Wasserstraße.





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