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Seeschiffahrtsstraße
(maritime waterway, road at sea) Im Sinne der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung die Wasserflächen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und einer Linie von drei Seemeilen Abstand von der Basislinie. Insbesondere ist eine S. nach der SeeSchStr0 die durchgehend durch Sichtzeichen (wie z. B. grüne Stumpftonnen für die Steuerbord-Fahrwasserseite und rote Spitztonnen für die Backbord-Fahrwasserseite) begrenzte Wasserfläche der seewärtigen Teile der Fahrwasser im Küstenmeer. Somit gilt das ganze Gebiet der S. als Fahrwasser, wenn nicht Seezeichen oder Uferschutzwerke ein ›11(mprfahrwasser oder Nebenfahrwasser bezeichnen und den Schiffahrtsweg von der übrigen, befahrbaren Wasserfläche abgrenzen.
Mit der Hochsee verbundene und von Hochseeschiffen befahrene Wasserstraße.
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