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Seezeichen
(sea mark, navigation mark) Sammelbezeichnung für die Verkehrszeichen und Signalanlagen, die international einheitlich nach dem Kardinalsystem oder Lateralsystem an der Küste, in den Küstengewässern und zur Bezeichnung von Fahrwassern, Hafeneinfahrten u. a. als feste und schwimmende S. ausgebracht sind. Im Rahmen der Betonnung und Befeuerung können S. mit Toppzeichen, Radarreflektoren, (See-)Laternen, Glocken, Heulern u. a. versehen sein. Bei Nacht unterscheiden sich S. durch ihre Kennung, bei Tage durch die Form der Tonne, durch Toppzeichen, durch die Anstrichfarbe und durch Aufschriften.
Alle schwimmenden und festen Einrichtungen, die als Navigationshilfen dienen; schwimmende S. sind z. B. Feuerschiffe, Tonnen - feste S. sind z. B. Leuchttürme, Baken, Dalben, bezeichnung).
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