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Seeschiffer
(master, master mariner) Der Führer eines Fahrzeuges, das auf See oder im Fahrbereich der Seefahrt eingesetzt wird, im Gegensatz zum Binnenschiffer. In der Berufsschiffahrt und nach der Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesVO) muss der S. das Befähigungszeugnis eines Kapitäns besitzen. Sinngemäss ist ein S. auf Sportbooten der Inhaber eines amtlichen Sportbootführerscheins See oder eines freiwilligen amtlichen Sportseeschifferscheins bzw. Sporthochsee Schifferscheins.
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