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Glocke
die (bell) Ein Schallsignalgerät, das auf Glockenbojen, als Nebelglocke und als Schiffsglocke nach dem gleichen Prinzip. aber in unterschiedlicher Ausführung selbsttätig arbeitet oder von Hand betrieben wird. Eine G. muß nach den KVR zur Ausrüstung eines Schiffes ab 12 m Länge gehören. Bei Yachten von 12-20 m Länge muß dei Glockenmund mindestens 200 mm, über 20 m Länge mindestens 300 mm betragen. Nach Regel 35 KVR muß bei verminderter Sicht auf einem Fahrzeug vor Anker mindestens jede Minute etwa fünf Sekunden lang die G. rasch geläutet werden.
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