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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Sicherheitsausrüstung

(safety equipment) Sammelbezeichnung für alle Teile, die in Ergän­zung der persönlichen Schutzausrüstung der Sicherheit der Besatzung dienen. Eine S. für Yachten ist nach dem SOLAS-Übereinkom­men und dem Schessicherheitsvertrag nicht vorgeschrieben, weil deren Regeln (Kap. I, Regel 3) “für Vergnügungsyachten, die nicht dem Han­delsverkehr dienen, nicht gelten”. Darüber hinaus ist die S. auch nur “für Fahrgast- und Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 500” festgelegt. Von Vereinen (z. B. der Kreuzer-Ab­teilung) oder (internationalen) Vereinigungen (z. B. dem Offshore Racing Councel, ORC) herausgegebene sog. “Richtlinien” oder “Vor­schriften” für die S. müssen daher nur als unver­bindliche Anregungen verstanden werden, auf deren Verwirklichung höchstens bei einem See­unfall Bezug genommen wird. Wenn eine Yacht nicht an einer Regatta teilnimmt, bei der die S. vom Veranstalter bestimmt und geprüft wird, wird sie der Eigner entsprechend dem Fahrt­gebiet und hauptsächlich mit Rettungs­westen (ggf. mit Bergegurt), Rettungsfloss (Rettungsinsel), Rettungsboje (Rettungsschwimmkörper), Sicherheitsgurt, Sicher­heitsleinen, Seereling, Strecktauen u. a. aus­statten. Bei der Anschaffung dieser Teile beachte man die entsprechenden DIN- oder EN-DIN­-Normen. Fest eingebaute Teile wie z. B. See­ventile und Lenzpumpen gehören nicht zur S., sondern zur Sicherheitseinrichtung. Es gehören dazu verschiedenste Gegenstände und Einrichtungen, die nachstehend aufgezählt werden: Schwimmwesten, Beiboote mit           Davits, ein gutes Ankergeschirr, aber auch ein Treibanker, Echolot und Ersatzruder, gute Rettungsringe und Raketenmaterial, eine sichere Bordreling und Radarreflektor. Ein funktionierender Notsender erhöht die Sicherheit, und die richtige Aufstellung und Bedienung der Gasflaschen an Bord darf nicht unerwähnt bleiben; auch eine gute Apothekenausrüstung gehört dazu.





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