.
Sicherheitsausrüstung
(safety equipment) Sammelbezeichnung für alle Teile, die in Ergänzung der persönlichen Schutzausrüstung der Sicherheit der Besatzung dienen. Eine S. für Yachten ist nach dem SOLAS-Übereinkommen und dem Schessicherheitsvertrag nicht vorgeschrieben, weil deren Regeln (Kap. I, Regel 3) “für Vergnügungsyachten, die nicht dem Handelsverkehr dienen, nicht gelten”. Darüber hinaus ist die S. auch nur “für Fahrgast- und Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 500” festgelegt. Von Vereinen (z. B. der Kreuzer-Abteilung) oder (internationalen) Vereinigungen (z. B. dem Offshore Racing Councel, ORC) herausgegebene sog. “Richtlinien” oder “Vorschriften” für die S. müssen daher nur als unverbindliche Anregungen verstanden werden, auf deren Verwirklichung höchstens bei einem Seeunfall Bezug genommen wird. Wenn eine Yacht nicht an einer Regatta teilnimmt, bei der die S. vom Veranstalter bestimmt und geprüft wird, wird sie der Eigner entsprechend dem Fahrtgebiet und hauptsächlich mit Rettungswesten (ggf. mit Bergegurt), Rettungsfloss (Rettungsinsel), Rettungsboje (Rettungsschwimmkörper), Sicherheitsgurt, Sicherheitsleinen, Seereling, Strecktauen u. a. ausstatten. Bei der Anschaffung dieser Teile beachte man die entsprechenden DIN- oder EN-DIN-Normen. Fest eingebaute Teile wie z. B. Seeventile und Lenzpumpen gehören nicht zur S., sondern zur Sicherheitseinrichtung.
Es gehören dazu verschiedenste Gegenstände und Einrichtungen, die nachstehend aufgezählt werden: Schwimmwesten, Beiboote mit Davits, ein gutes Ankergeschirr, aber auch ein Treibanker, Echolot und Ersatzruder, gute Rettungsringe und Raketenmaterial, eine sichere Bordreling und Radarreflektor. Ein funktionierender Notsender erhöht die Sicherheit, und die richtige Aufstellung und Bedienung der Gasflaschen an Bord darf nicht unerwähnt bleiben; auch eine gute Apothekenausrüstung gehört dazu.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|