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Versicherung
Jeder Bootseigner wird zu seinem eigenen Schutz eine V. bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft abschließen. In der Police sind die entsprechenden Bedingungen und die zu leistende Prämie festgelegt. Die V. kann Einbruch, Diebstahl und Feuer, Schäden aus höherer Gewalt, Havarien, auch aus Eigenverschulden (Haft-Pflicht), abdecken. Auch ist es möglich, eine Unfallversicherung für Mitsegler einzudecken. Jede Havarie muss der Versicherungsgesellschaft mit einem schriftlichen Bericht, ggf. mit Zeugenbenennung, unverzüglich gemeldet werden.
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