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Havarie
die (average, damage) Unabsichtlich an einem Boot oder Schiff entstandener Schaden, der durch menschliches Fehlverhalten der Besatzung, Versagen von technischen Anlagen an Bord oder durch höhere Gewalt (Sturm, Seegang o. ä.) eingetreten ist. H. kann durch Kollision, Leck, Grundberührung, Strandung, Manövrierunfähigkeit, Verlust der Takelage, Feuer und Maschinenschaden verursacht werden und schließt auch Schäden an fremden Fahrzeugen, Seezeichen, Hafenanlagen u. ä. ein. Die vermögensrechtliche Auseinandersetzung im Falle einer H. wird als “große Havarei” bezeichnet.
Jeder durch ein unnormales Ereignis (z. B. Grundberührung, Kenterung, Sturm, Kollision) an einem Schiff entstandene Schaden. Wichtig ist, bei einer H. sofort entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen, damit sich der Schaden nicht noch weiter vergrößert oder nicht zusätzliche Gefahrensituationen entstehen. Bei Mastbruch: Den abgebrochenen Mastteil sichern oder ganz lostrennen, damit er nicht am Boot schlägt. Segel abschlagen. Den noch stehenden Mastteil sichern, damit er nicht aus der Mastspur springen kann. Ggf. den angebrochenen Mastteil oder den Großbaum als Notmast verwenden und ein Notsegel setzen. Bei Ruderbruch: Notruder anbringen (z. B. Einen Riemen am Heck festlaschen oder eine Spiere an kurzer Hahnepot achteraus schleppen) oder mit den Segeln steuern (Großsegel dichter und Fock loser = anluven, entgegengesetzt = abfallen). Bei Bruch eines Luvwants: Das die Want belastende Segel sofort fieren und wenden. Bei Vorstagbruch: Auf Vor-dem Wind-Kurs gehen; die Aufgabe des Vorstags kann auch vom Vorliek der Fock übernommen werden, wenn dieses am Mast etwa dort angreift, wo auch das Vorstag befestigt ist.
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