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Schiffsglocke
(ship s bell) Ein nach den KVR für Schiffe über 12 m Länge vorgeschriebenes Schallsignalgerät, das aus korrosionsfestem Material hergestellt sein (auf Yachten vorwiegend aus Messing) und in 1 m Abstand einen Schallpegel von mindestens 110 dB erzeugen muß. Der Durchmesser des Glockenmundes
muss auf Schiffen von 12,00 bis 19,99 m Länge mindestens 200 mm betragen. In eine S., die auch als Glasenglocke zum Glasen dient, ist meistens der Schiffsname eingraviert. Der Klöppel kann mechanisch oder von Hand bedient werden.
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