.
kappen
(to cut) Bewußtes, gewaltsames Trennen einer Verbindung, die sich anders nicht oder nicht schnell genug (meistens im Falle von Havarie oder Gefahr) auf üblichem Wege durch Abschäkeln, Abstecken o. ä. lösen läßt. Es kann erforderlich sein, eine Schlepptrosse, die Ankerleine oder ein Want nach einem Mastbruch zum Einholen oder Aufgeben des Geschirrs zu k., so daß ein entsprechendes Kappbeil, Kappmesser, ein Bolzenschneider o. ä. bei einer Langfahrt zur Ausrüstung gehören muß. In der Segelschiffahrt mußten notfalls sogar ein Mast oder alle Masten gekappt werden, damit sich ein durch Verrutschen von Ballast oder Ladung überliegendes Schiff wieder aufrichten konnte. Hierzu kappte man eine Part des Taljereeps zwischen den Jungfern, die die Wanten spannten, weil dieses die am leichtesten verletzliche Stelle der Takelage war, und bevorzugte das K. der Abstagung für den Obermast oder die Stenge, um mit einem Notrigg am Untermast manövrier- und segelfähig bleiben zu können.
Jegliches Tauwerk abschneiden (auch Drahttauwerk), z. B. mit dem Takelmesser, aber auch mit Gewalt abhauen kann darunter verstanden werden. Meistens wird etwas gekappt, um unmittelbare Gefahr abzuwenden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|