.
kentern und wiederaufrichten
(capsize and righting) Während sich ein gekentertes Kielboot mit einer selbstlenzenden Plicht nach Überschreiten des Kenterwinkels selbst wieder-aufrichtet (oft nur nach Bruch des Mastes, wenn es sich von einer Überlastung befreit hat), läßt sich eine Jolle nur bei guter Seemannschaft wiederaufrichten. Die Voraussetzungen dazu sind: Sie muß so leicht sein, daß ihr Schwertkastenschlitz nach dem Kentern ausreichend weit über der Wasserhöhe liegt. Die Auftriebstanks müssen so bemessen und angeordnet sein, daß der Gewichtsschwerpunkt des Bootes auch nach dem Kentern in einer kielnahen Ebene und der Formschwerpunkt in einer decksnahen Ebene liegt, damit man durch Arbeit am Schwert für ein wirksames aufrichtendes Moment sorgen kann. Die Methoden des Wiederaufrichtens variieren mit der Anzahl der Crew, dem Bootstyp und den Wetterbedingungen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|