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Peilung
Bestimmung der Richtung, unter der ein Objekt vom Schiff aus gesehen wird. Wird über den Kompass gepeilt, so erhält man eine Kompaßpeilung, wird über eine Peilscheibe gepeilt, so erhält man eine Seitenpeilung, die durch Addition mit dem Kompaßkurs in die Kompaßpeilung verwandelt werden kann. Zählt man dagegen zu einer Seitenpeilung den rechtweisenden Kurs hinzu, so erhält man eine rechtweisende P., die auf der Seekarte als rechtweisende Peilstandlinie eingetragen wird. Eine Kompaßpeilung läßt sich in eine recht-weisende P. durch Beschickung mit der - . Mißweisung und der Deviation für den bei der P. anliegenden Kompaßkurs, ähnlich wie bei der Kursbeschikkung, umwandeln .
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