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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Rufzeichen

(call sign) Das Kennzeichen ei­ner Funkstelle, das zusammen mit dem Schiffsna­men eine zweifelsfreie Identifizierung als See­funkstelle oder mit einem Ortsnamen als Kü­stenfunkstelle ermöglichen soll. Ist eine Yacht im Schiffsregister eingetragen, wird das Unter­scheidungssignal der Registerbehörde als R. ver­wendet, das für deutsche Schiffe aus vier Buch­staben von DAAA bis DRZZ aus der internatio­nalen Rufzeichenreihe besteht, z. B. CORMO­RAN DIGX. Ist eine Yacht nicht eingetragen, er­hält sie ein R. vom Bundesamt für Post- und Te­lekommunikation (BAPT), das aus zwei Buch­staben (von DA bis DJ) und vier Ziffern gebildet wird, z. B. CORMORAN DB 3304. Küstenfunk-stellen (und auch ihre einzelnen Kanäle) sind durch drei Buchstaben hinter ihrem Ortsnamen und dem Wort “Radio” gekennzeichnet, z. B. Norddeich Radio DAJ. Funkstellen, die am GMDSS teilnehmen, erhalten zusätzlich eine Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes, Abk. MMSI, die auch im terrestrischen Funkverkehr zur Kennzeichnung einer Funkstelle mit DSC verwendet wird.





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