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Schaden (im Bootsbau, bei Kollision)
(1. damage,
2. detriment,
3. injury) Einem Eignet-kann
1. ein allgemeiner S. an seinem Boot entstehen, für den entweder die Gewährleistung oder die Versicherung aufkommt, und es kann ihm daraus
2. ein (finanzieller) Nachteil erwachsen, der auch zu einer
3. (juristischen) Schädigung führen würde. Sind Art des Schadens, der Verursacher oder die Schadenssumme strittig, sollte zuerst ein Sachverständiger herangezogen, ein Schiedsgutachten eingeholt oder eine Schadenstaxe für den Schadenersatz ermittelt werden.
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