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Schiffbar(navigable [waters]) Zur Benutzung durch die Schiffahrt oder durch ein Schiff möglich bzw. empfehlenswert. Die Grenzen der schiffbaren Gewässer in der Nähe der Küste und landwärts der Hoheitsgrenze eines Staates sind durch die Betonnung und Befeuerung kenntlich gemacht. Da sie den Erfordernissen der Schiffahrt entsprechen, stellen die Seezeichen nicht die schiffbare Grenze auch für Yachten und Jollen dar.
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Weitere Begriffe : Härtezeit | Schake | Kursdreieck | ||||||||||||||||||||||||||||
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