Home | Segellexikon | Yachtlexikon | Meereslexikon | Wassersportlexikon | Motorbootlexikon | Überblick
Segellexikon
Ausgabe 2020
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   
.

Schleppen

(to tug, to tow, to trawl) Im allg. Wort­sinn “etwas hinter sich herziehen” und in der Seemannssprache “ein Schiff durch ein ande­res fortbewegen”, dazu auch bugsieren ge­nannt, indem man hierzu die Schlepptrosse am Heck des schleppenden Fahrzeugs und am Bug des geschleppten Fahrzeugs festmacht. Ein Fahrzeug kann das andere achteraus (1), längsseits (2), Bord an Bord (3) s., ein fischendes Fahrzeug kann ein Netz s. (4). Das Schleppen ist ein wichtiger Bestandteil der KVR. Wenn man (wie es hier und dort üblich ist) anstatt “s.” auch abschleppen sagt, bedenke man, dass jemand hierunter nicht das “Mitnehmen am Haken”, oder einschleppen, sondern das Ab­bringen oder gar Abbergen verstanden wissen will und somit anstelle eines möglichen Schlepplohns nicht nachträglich einen Hilfs­leistungslohn verlangen könnte. Schleppen
Will ein Segelboot ein anderes Boot abschleppen, so segelt es von Lee her am Wind mit einem Beinahe Aufschießer vor den Bug des zu schleppenden Bootes, übernimmt oder übergibt dabei eine Schleppleine, fällt langsam ab und nimmt Fahrt auf. Das abgeschleppte Boot kann die Schleppleine an seiner Vor-leine anstecken oder, was i. allg. vorzuziehen ist, am Mast mittels eines Rundtörns und zwei - halben Schlägen oder eines Slipsteks befestigen. Werden mehrere Boote geschleppt, so stecken diese eigene Leinen an der Schleppleine mit einem Stopperstek an. Insbesondere beim Abschleppen schwererer Boote empfiehlt es sich, eine ausreichend lange Leine zu verwenden, die nicht ganz steif-kommt oder etwas beschwert ist (beispielsweise durch teilweises Stecken der Ankerkette), um ruckartige Bewegungen auszugleichen. Beide Boote sollten sich bei Seegang immer gleichzeitig auf einem Wellenberg oder in einem Wellental befinden. Lediglich gekenterte Jollen werden bisweilen kurz geschleppt, damit ihr Bug aus dem Wasser kommt und sie durch geöffnete Lenzklappen (falls vorhanden) gelenzt werden. Bei unbekannten Verhältnissen ist es ratsam, vor dem Sch. den Schlepplohn zu klären, damit nicht hinterher unangenehme Ansprüche geltend gemacht werden. Eine Möglichkeit bei sehr schwerem Wetter, wenn das Überwerfen einer Leine nicht möglich ist, die Schleppleine zu übergeben, liegt darin, dass das zu schleppende Boot an einer Boje oder einem Rettungsring eine Leine auswirft, die dann wegen des Treibens des Bootes nach Lee nach Luv abtreibt. Das schleppende Boot segelt, sobald die Boje genügend Luvabstand hat, an die Boje und nimmt diese und die Leine auf.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Schlengel
 
Schleppen; Schieben
.
Weitere Begriffe : Kombüse | Liek | Klimanavigation
 
Copyright © 2015 - 2020 Sailingace.com
Seglerlexikon | Motorbootlexikon | Yachtlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.