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Segellexikon
Ausgabe 2020
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Schlepplohn

(towage dues, tugboat charge) Der Betrag, der für eine Dienstleistung des Schleppens entrichtet werden muß. Er sollte vom Skipper einer Yacht in einer entsprechen­den Höhe ausgehandelt oder eine entsprechende Freistellung vom S. vereinbart werden, bevor eine Schleppleine übergeben wird. Ein (ggf. ein­klagbarer) S. ist kein Hilfsleistungslohn, der nur im Falle vorausgegangener Seenot beansprucht werden könnte. In seiner Höhe wird der S. nur nach den (personellen, materiellen oder Zeit-) Aufwendungen des schleppenden Fahrzeugs zu bemessen sein.





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Schlepplog
 
Schlepptank, Schlepprinne
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Weitere Begriffe : Seil | Seereling | Einscheibenblock
 
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