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Seeamtsspruch
(decision or judgement of a [German] Marine Court) Die Entscheidung eines Seeamtes nach § 17 Seeunfallgesetz mit dem Ergebnis eines Untersuchungsverfahrens gegen die Beteiligten an einem Seeunfall. Ein S. enthält die Feststellungen über die Ursachen des Seeunfalls und die mögliche Entscheidung über ein fehlerhaftes Verhalten eines Beteiligten sowie gegebenenfalls (bei einem Segler mit einem Sportbootführerschein See) die Entziehung dieser Fahrerlaubnis für Sportboote und die Anordnung eines Fahrverbotes. Ein S. ist schriftlich abzufassen und vom Vorsitzenden des Seeamtes und seinen Beisitzern zu unterzeichnen. Gegen einen S. kann Widerspruch beim Bundesoberseeamt in Hamburg (als zweiter Instanz) eingelegt werden, über den ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Entspricht der Widerspruchsbescheid nicht den Erwartungen des vom Seeamt gemaßregelten Beteiligten, kann er dagegen beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage erheben.
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