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Seefunkdienst, nichtöffentlicher
(maritime ship-to-ship, shore-to-ship and distress radio service) Hierzu zählen:
1. Der über Seefunk.stellen abgewickelte Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr (der mit PAN PAN, SECURITE bzw. MAYDAY eingeleitet wird).
2. Der Verkehr der Seefunkstellen untereinander (Schiff Schiff).
3. Die Verbindung der Seefunkstellen mit gastenfunkstellen des Revier- und Hafendienstes (z. B. Port Radio).
4. Der Empfang von Telefongesprächen und Telegrammen, die von Teilnehmern an Land bezahlt und über Küstenfunkstellen des ›(öffentlichen) Seefunkdienstes vermittelt werden.
5. Nicht zugelassen sind lediglich Funkverbindungen von See nach Land über KüFuSt des (öffentlichen) Seefunkdienstes.
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