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Segellexikon
Ausgabe 2020
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seefähig, seegängig, seetüchtig

(1. seaworthy, 2. weatherly) 1. Die Fähigkeit eines Bootes, die See zu befahren und dort mit Wind und Seegang fertig zu werden. Dazu muss es aus­reichend groß, mit ausreichenden Längs- und Querverbänden gebaut, mit der entsprechenden Ausrüstung u. a. versehen sein und von seiner Crew mit guter Seemannschaft geführt wer­den. Zur Seefähigkeit eines Bootes gehört z. B. eine wasserdichte Plicht, wie sie nur See­kreuzer besitzen, und absolute Sicherheit gegen Kentern bzw. die Fähigkeit des Wiederaufrich­tens. Ein mangelhaft gebautes und unzureichend ausgerüstetes Boot ist seeuntüchtig, z. B. (durch die Konstruktion bedingt) eine Jolle oder ein Schwertboot. 2. Die Fähigkeit eines Bootes, sich unter allen (üblichen) Bedingungen auf See zu halten, einen Stin abzuwettern und insbe­sondere sich von einer Küste freizukreuzen, ge­gen die See anzugehen oder gegebenenfalls nach Luv Seeraum zu gewinnen.





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