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seefähig, seegängig, seetüchtig
(1. seaworthy,
2. weatherly)
1. Die Fähigkeit eines Bootes, die See zu befahren und dort mit Wind und Seegang fertig zu werden. Dazu muss es ausreichend groß, mit ausreichenden Längs- und Querverbänden gebaut, mit der entsprechenden Ausrüstung u. a. versehen sein und von seiner Crew mit guter Seemannschaft geführt werden. Zur Seefähigkeit eines Bootes gehört z. B. eine wasserdichte Plicht, wie sie nur Seekreuzer besitzen, und absolute Sicherheit gegen Kentern bzw. die Fähigkeit des Wiederaufrichtens. Ein mangelhaft gebautes und unzureichend ausgerüstetes Boot ist seeuntüchtig, z. B. (durch die Konstruktion bedingt) eine Jolle oder ein Schwertboot.
2. Die Fähigkeit eines Bootes, sich unter allen (üblichen) Bedingungen auf See zu halten, einen Stin abzuwettern und insbesondere sich von einer Küste freizukreuzen, gegen die See anzugehen oder gegebenenfalls nach Luv Seeraum zu gewinnen.
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