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Seemannsamt
(shipping office) Verwaltungsbehörde, die für alle Angelegenheiten der Seeleute auf Schiffen unter deutscher Flagge zuständig ist. Ein S. wird in Deutschland durch die Landesregierungen eingerichtet; hier gibt es insgesamt 36 Seemannsämter. Im Ausland werden die Aufgaben eines S. von den deutschen konsularischen und diplomatischen Vertretungen wahrgenommen. Ein S. ist für die Musterung und Ausstellung eines Seefahrtsbuches, für die Einhaltung der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung und der Richtlinien der SeeEG sowie für andere Aufgaben verantwortlich.
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