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Seeunfalluntersuchungsgesetz
(SeeUG), das Das am
1. 10. 1986 in Kraft getretene “Gesetz über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz SeeUG)” wurde am
6. 12. 1985 verabschiedet und im BGBL. I S. 2146 veröffentlicht. Es regelt die Untersuchung eines Seeunfalls (auch) mit einer Yacht durch ein Seeamt. Mit ihm verbunden ist eine Verordnung zur Durchführung des SeeUG, in dem die örtliche Zuständigkeit der Seeämter Kiel, Hamburg, Bremerhaven, Rostock und Emden geregelt ist.
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