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Seeverschollenheit
(missing at sea) Juristischer Begriff für ein Boot oder Schiff und die Personen der Besatzung, die zuerst als überfällig erklärt waren und dann (durch Untergang oder einen anderen Fall von Seenot) als verschollen gelten müssen. Das Fahrzeug kann (im Sinne einer Seeversicherung) für verloren und die Crew für tot erklärt werden, wenn seit dem bekannten Zeitpunkt des Verlustes 6 Monate vergangen sind. Ist dieser Zeitpunkt nicht genau feststellbar, beginnt die Frist erst ein Jahr nach dem Datum der letzten Nachricht, z. B. dem Auslaufen, doch kann ein Gericht ihn verkürzen, wenn nach anerkannter nautischer Erfahrung oder aus anderen Gründen anzunehmen ist, dass das Fahrzeug schon früher verloren gegangen ist.
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