Home | Segellexikon | Yachtlexikon | Meereslexikon | Wassersportlexikon | Motorbootlexikon | Überblick
Segellexikon
Ausgabe 2020
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   
.

Seeverschollenheit

(missing at sea) Juristi­scher Begriff für ein Boot oder Schiff und die Personen der Besatzung, die zuerst als über­fällig erklärt waren und dann (durch Untergang oder einen anderen Fall von Seenot) als ver­schollen gelten müssen. Das Fahrzeug kann (im Sinne einer Seeversicherung) für verloren und die Crew für tot erklärt werden, wenn seit dem be­kannten Zeitpunkt des Verlustes 6 Monate ver­gangen sind. Ist dieser Zeitpunkt nicht genau fest­stellbar, beginnt die Frist erst ein Jahr nach dem Datum der letzten Nachricht, z. B. dem Auslau­fen, doch kann ein Gericht ihn verkürzen, wenn nach anerkannter nautischer Erfahrung oder aus anderen Gründen anzunehmen ist, dass das Fahrzeug schon früher verloren gegangen ist.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Seeverhalten
 
Seeversicherung
.
Weitere Begriffe : Mastfuss | Segelzeichen | Hochwasser
 
Copyright © 2015 - 2020 Sailingace.com
Seglerlexikon | Motorbootlexikon | Yachtlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.