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Kollision
die (collision) Ein Zusammenstoß oder eine Berührung von Fahrzeugen auf See untereinander oder von Booten mit der Pier bzw. mit Tonnen, Brücken o. ä., die jedoch immer Schaden verursachen muß und damit gegebenenfalls im Sinne einer Haftpflicht verstanden wird. Eine Berührung von Booten beim Rennsegeln wird daher nicht K. genannt. Nach einer K. müssen die beteiligten Schiffe oder Boote so lange in der Nähe bleiben, wie eine Hilfeleistung erforderlich sein könnte. Um eine K. zu vermeiden, muß man auf Kollisionskurs durch mehrfache Kollisionspeilung feststellen, ob die Peilung steht. Notfalls muß man durch ein Manöver des letzten Augenblicks eine K. zu verhindern trachten.
(Zusammenstoss) Bei K. sind die Schiffsführer verpflichtet, einander so lange Hilfe zu leisten, bis absehbar ist, dass keine Gefahr mehr droht. Wichtig, sofern ein Logbuch geführt wird: Zeit, Ort und Umstände der K. genau eintragen.
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