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Schiffer, Schipper
(master, skipper) Der nautisch und juristisch verantwortliche Führer eines Schiffes, in der Handelsschiffahrt Kapitän, in der Marine Kommandant und nur noch in der Binnenschiffahrt und auf Yachten S. genannt, z. B. als Sportschiffer. Die englische Bezeichnung “shipper” gilt demgegenüber nur für einen Ablader, Verfrachter oder Verlader, während das englische Wort “skipper” auch den Kommandanten eines kleineren Marinefahrzeuges (z. B. U-Boot o. ä.), den Kapitän eines Fischereifahrzeuges (Trawler o. ä.) bezeichnet. So ist es nicht unbedingt erforderlich, ja sogar falsch, die gute deutsche Bezeichnung S. durch einen englischen Ausdruck zu ersetzen.
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