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Schiffsoffizier
(ships officer) Nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung ein nautischer oder ein technischer S., der eine entsprechende Ausbildung durchlaufen und dafür ein Befähigungszeugnis erworben hat. Er kann gemäss der Schiffsbesetzungsverordnung einen Aufgabenbereich auf einem Schiff übernehmen, der für den nautischen S. bis zum Kapitän, für den technischen S. bis zum leitenden technischen S. führt. Sofern ein S. nicht selbst Eigner ist, übt er seinen Beruf als Angestellter einer Reederei aus. Auch der Schiffsarzt und der Zahlmeister fahren an Bord als S. Im Gegensatz zur Kauffahrtei-Schiffahrt wird ein S. bei der Marine als “Seeoffizier” bezeichnet.
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