.
Segelfahrzeug
(sailing vessel, vessel under sails) Nach den KVR, den SOLAS-Verträgen und anderen gesetzlichen Vorschriften ein Fahrzeug ohne mechanischen Antrieb, das ausschließlich den Wind als Antriebsenergie benutzt, im Gegensatz zu einem Maschinenfahrzeug. Für ein S. gelten besondere Ausweichregeln. Rechtlich ist ein S. auch ein Fahrzeug unter-Segel, dessen Maschinenantrieb, falls vorhanden, nicht benutzt wird. Läuft ein S. nicht nur unter Segel, sondern auch mit Motor, muss es sich sowohl hinsichtlich der Ausweichpflicht als auch bei der Führung der Lichter und Signalkörper wie ein Maschinenfahrzeug verhalten. Für ein S. gelten nach den KVR auch besondere Vorschriften für die Lichterführung. Bei einem S. ist zwischen Segelschiff und Segelboot oder Segelyacht (nicht nur hinsichtlich der Größe) zu unterscheiden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|